Als steuerbares Einkommen wird das Einkommen nach allen gesetzlichen Abzügen bezeichnet (siehe Steuererklärung). Es gibt Länder, bei denen das Einkommen anders als in der Schweiz besteuert wird. Wenn keine Steuererklärungen an den Staat deklariert werden müssen, benötigt die Fachstelle für Studienfinanzierung mindestens eine schriftliche Erklärung der erziehungsberechtigten Personen (Eltern), aus denen hervorgeht, wie hoch das jährliche Einkommen ist. Als steuerbares Vermögen wird das Vermögen nach allen gesetzlichen Abzügen bezeichnet (siehe Steuererklärung). Unter dem Reinvermögen versteht man das Vermögen abzüglich der Schulden, jedoch ohne den gemeindesteuerlichen Freibetrag. Wenn keine Deklarierung an den Staat notwendig ist, müssen die erziehungsberechtigten Personen (Eltern) eine Erklärung resp. Aufstellung bei der Fachstelle für Studienfinanzierung abgeben, aus denen das Vermögen ersichtlich ist.