Sprachanforderungen für die Zulassung zum Assessmentjahr
Für die Zulassung zum Assessmentjahr müssen alle Studienanfänger mit einem ausländischen Reifezeugnis Deutschkenntnisse auf Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen können, sofern ihre Muttersprache nicht Deutsch ist.
Wer über keine Deutschkenntnisse verfügt, muss
sich zunächst im Assessmentjahr die Stufe A2 (GER) aneignen und diese
nachweisen. Im Lauf des Bachelor-Studiums muss dann die Stufe B2 (GER)
nachgewiesen werden.
Sprachnachweis im Assessmentjahr
Alle Studierenden müssen im Assessmentjahr als
Teil des Kontextstudiums einen „Sprachnachweis“ erbringen, d.h. nachweisen,
dass sie über Kenntnisse einer Fremdsprache auf einer bestimmten Stufe
verfügen. Die Studierenden haben hierbei die Wahl zwischen neun Fremdsprachen. Sie treffen
ihre Entscheidung zu Beginn des Assessmentjahres und legen nach dem zweiten
Semester ihre Prüfung in jener Fremdsprache ab, für die sie sich im Bidding
entschieden haben. Das Bidding auf einen Sprachkurs ist zwingend und
verbindlich: Studierende können nur dann die obligatorische
Sprachprüfung ablegen, wenn sie zu Studienbeginn auf einen Sprachkurs
gebiddet haben. Ein zweiter Sprachnachweis in einer anderen Sprache
ist im nachfolgenden Bachelor-Studium zu erbringen.
Intensivkurse und Workshops für neu eintretende Studierende
Für fremdsprachige Studierende bietet das Sprachenzentrum den Intensivkurs «Studiensprache Deutsch» und «Studiensprache Englisch» (English for Academic Studies) an.