
An der Universität St.Gallen sind Studierende aus 90 Nationen eingeschrieben. Aufgrund ihrer grossen internationalen Ausstrahlung und der damit generierten Nachfrage nach Studienplätzen aus dem Ausland hat die HSG aus Kapazitätsgründen bereits seit 1963 eine Ausländerquote.
Die Ausländerquote legt der Universitätsrat fest. Von der Quote betroffen sind Studierende
- aus dem Ausland ohne Schweizer oder Liechtensteiner Bürgerrecht,
- mit Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs des Reifezeugnisses im Ausland.
Der Ausländeranteil ist auf maximal 25 Prozent der immatrikulierten Studierenden beschränkt. Die absolute Anzahl der ausländischen Studierenden steigt somit mit dem Wachstum der Anzahl inländischen Studierenden.
Die Ausländerquote wird nach Massgabe einer Formel berechnet. Dabei werden alle an der HSG eingeschriebenen Studierenden gezählt, ausgenommen den Gaststudierenden. Weiter werden Doktorierende, die an der Dissertation arbeiten und dadurch die Infrastruktur weniger in Anspruch nehmen, lediglich zu einem Drittel gezählt.
Da die Anzahl ausländischer Bewerberinnen und Bewerber höher ist als effektiv aufgenommen werden können, findet mit zusätzlichen Kriterien eine Selektion statt: Bei den Assessmentstudierenden beispielsweise unter anderem über eine schriftliche Zulassungsprüfung, welche einmal jährlich durchgeführt wird. Über solche Kriterien können die besten Studienbewerbenden ausgewählt werden.