Voraussetzung für eine Zulassung zum Bachelor-Studium an der HSG ist ein allgemeinbildendes, anerkanntes Reifezeugnis. Für das Master-Studium muss ein fachähnlicher Bachelor-Abschluss oder ein fachähnlicher universitärer Master-Abschluss vorhanden sein. Interessierte für das Doktorats-Studium müssen über einen anerkannten universitären Master- oder Diplom-Abschluss verfügen.
An der Universität St.Gallen sind Studierende aus über 80 Nationen eingeschrieben. Der Ausländeranteil ist seit 1963 auf maximal 25 Prozent beschränkt und daher sowohl bezüglich Kapazitäten als auch Kosten gut steuerbar. Die Ausländerquote wird nach Massgabe einer Formel berechnet, die vom Universitätsrat festgelegt wurde. Hierbei wird nicht einfach nach Köpfen gerechnet. Insbesondere werden Gaststudierende ausgenommen sowie Doktoranden, die an der Dissertation arbeiten ‒ und dadurch die Infrastruktur weniger in Anspruch nehmen ‒, lediglich zu einem Drittel gezählt.
Die Umsetzung der 25 Prozent-Quote auf Bachelor-Stufe erfolgt bei ausländischen Studienbewerbenden u.a. über eine schriftliche Zulassungsprüfung, welche einmal jährlich durchgeführt wird.
Von der Zulassungsprüfung befreit sind:
- Bewerbende mit einem Schweizer oder Liechtensteinischen Pass, die eine Matura oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben
- Bewerbende mit einer schweizerischen Niederlassungsbewilligung C (Aufenthalt für fünf oder zehn Jahre), die eine Matura oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben
- Bewerbende mit einer schweizerischen bzw. liechtensteinischen Matura oder einer gleichwertigen Ausbildung
- Bewerbende mit einem schweizerischen Hochschulabschluss
- Gaststudierende
- Bewerbende für einen Studienplatz in einem Master-Programm mit spezialisierten Zulassungskriterien (SIM, MiQEF, MBF, MIA)
- Bewerbende für ein Doktorats-Studium
Die Zulassungsprüfung findet einmal jährlich im Juli innerhalb von zwei Tagen statt. Wer sich online angemeldet hat und über eine entsprechende Vorbildung verfügt, wird für die Zulassungsprüfung angemeldet.
Bewerbende für die Assessment-Stufe müssen die Zulassungsprüfung in der Sprache ablegen, in der sie das Assessmentjahr absolvieren – Deutsch oder Englisch. Bewerbende für ein Zweitstudium Bachelor müssen ihre Sprachpräferenz für die Zulassungsprüfung bei der Anmeldung verbindlich festlegen.
Die Zulassungsprüfung umfasst zwei Teile: Den schriftlichen und den mündlichen Teil. Der schriftliche Teil, der vom Institut für Test- und Begabungsforschung in Bonn erstellt wird, erfolgt am ersten Prüfungstag. Die Prüfung dauert rund 4,5 Stunden inklusive Pause. Dabei prüft die HSG fünf Module:
- Textanalyse
- Quantitatives Problemlösen
- Mustererkennung
- Sprachsysteme
- Diagramminterpretation
Aufgrund der in der schriftlichen Prüfung erzielten Resultate entscheidet der Studiensekretär, wer zum Studium zugelassen ist, wer nicht zum Studium zugelassen ist und wer am nächsten Tag zum Interview vor einer Prüfungskommission eingeladen wird. Wer direkt zugelassen wurde, direkt nicht zugelassen werden konnte und wer das Interview antreten muss, erfahren die Kandidatinnen und Kandidaten am Abend des ersten Prüfungstags übers Internet sowie über einen Aushang im Hauptgebäude der Universität St.Gallen. Dabei sind die Resultate durch eine Anmeldenummer anonymisiert.
Den mündlichen Teil – das Interview – absolvieren Bewerbende, die im schriftlichen Teil in den Grenzbereich zwischen Aufnahme und Nichtaufnahme gefallen sind. Beim 30-minütigen Interview erhalten die Bewerbenden die Möglichkeit, persönliche Interessen und ihre Motivation für ein Studium an der Universität St.Gallen darzulegen und zu begründen. Weiter wird auf die Persönlichkeit der Bewerbenden eingegangen. Hier zählen Verantwortungsbewusstsein, Kritikfähigkeit und soziales Engagement.
Wie viele Bewerbende über die Zulassungsprüfung für das Studium zugelassen werden können, entscheidet der Senatsausschuss. Stichtag für die Festlegung ist der 1. Juli, der immer vor der Durchführung der Prüfung liegt.
Neben der Zulassungsprüfung gibt es für ausländische Bewerbende die Möglichkeit, die Zulassung zum Studium über einen internationalen Studierfähigkeitstest (GMAT, GRE oder LSAT) zu erwerben. Diese Möglichkeit haben:
- Bewerbende für die Bachelor-Stufe (Assessmentjahr und Bachelor-Ausbildung), welche ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs des Reifezeugnisses ausserhalb des europäischen Raums hatten.